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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 12.07.2005 - 1 U 8/05   

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https://dejure.org/2005,3042
OLG Naumburg, 12.07.2005 - 1 U 8/05 (https://dejure.org/2005,3042)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 12.07.2005 - 1 U 8/05 (https://dejure.org/2005,3042)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 12. Juli 2005 - 1 U 8/05 (https://dejure.org/2005,3042)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Beratung eines Steuerberaters über eine gesellschaftsrechtliche Gestaltung; Wirkungskreis eines Steuerberaters hinsichtlich seiner Beratungspflichten; Haftung eines Steuerberaters für durch eine unzulässige Beratung entstandenen Vermögensschäden; ...

  • Judicialis

    RBerG § 1; ; RBerG § 1 Satz 1; ; RBerG § 5 Nr. 2; ; BGB § 249; ; BGB § 276; ; BGB § 280; ; BGB § 675; ; BGB § 823 Abs. 2; ; ZPO § 313 a Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 540 Abs. 2; ; StBerG § 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung des Steuerberaters für im Rahmen unerlaubter Rechtsberatung (hier: gesellschaftsrechtliche Gestaltungsberatung) entstandene Vermögensschäden

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Steuerberater - Unerlaubter Rechtsrat bei gesellschaftsrechtlichen Fragen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)

    Rechte und Pflichten eines Steuerberaters

  • IWW (Kurzinformation)

    Gesellschaftsrechtliche Gestaltung des Steuerberaters kann unerlaubte Rechtsberatung sein

  • urteilsrubrik.de (Kurzinformation)

    Steuerberater haftet auch für illegal erteilten Rechtsrat

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Zu den Rechten und Pflichten eines Steuerberaters

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Naumburg 2006, 162
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 07.05.1992 - IX ZR 151/91

    Haftung des Steuerberaters bei Abweichung von einer dem Mandanten günstigen

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.07.2005 - 1 U 8/05
    Rechtliche Fragen, die nicht zu dem beruflichen Wirkungskreis des Steuerberaters gehören - insbesondere auch die Beratung in Fragen gesellschaftsrechtlicher Gestaltung - hatte er zu unterlassen (vgl. BGH, NJW-RR 1992, 1110 ff.; NJW 1963, 2027; NJW 1986, 1050, 1051).

    In einem solchen Fall gelten für den steuerlichen Berater die gleichen Anforderungen, die an die Wahrnehmung der Pflichten aus einem Anwaltsvertrag zu stellen sind (BGH, NJW-RR 1992, 1110 ff.).

  • BGH, 08.10.2004 - V ZR 18/04

    Anforderungen an die Dauer einer Beratung; Offenbarung sog. externer Entgelte;

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.07.2005 - 1 U 8/05
    Denn Vertragspartner und Berater des Klägers war nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme nicht der Zeuge P. , sondern der Beklagte (vgl. zur Konstellation bei Sozietät mit einem Rechtsanwalt: BGH, WM 2004, 2349 bis 2354).
  • BGH, 17.10.1991 - IX ZR 255/90

    Haftung des steuerlichen Beraters für verspätete Abgabe von Steuererklärungen

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.07.2005 - 1 U 8/05
    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH ist dem Auftraggeber in aller Regel nicht schon deshalb ein Mitverschulden anzurechnen, weil er eine Gefahrenlage, zu deren Vermeidung er einen Fachmann hinzugezogen hat, bei genügender Sorgfalt selbst hätte erkennen und abwenden können (vgl. BGH, NJW 1993, 2045 ff., WM 1986, 675, 677; NJW 1992, 307, 309).
  • BGH, 29.04.1993 - IX ZR 101/92

    Hinweispflicht des Anwalts bei drohender Verjährung von Ansprüchen gegen Dritte

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.07.2005 - 1 U 8/05
    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH ist dem Auftraggeber in aller Regel nicht schon deshalb ein Mitverschulden anzurechnen, weil er eine Gefahrenlage, zu deren Vermeidung er einen Fachmann hinzugezogen hat, bei genügender Sorgfalt selbst hätte erkennen und abwenden können (vgl. BGH, NJW 1993, 2045 ff., WM 1986, 675, 677; NJW 1992, 307, 309).
  • BGH, 29.03.1983 - VI ZR 172/81

    Sorgfaltspflicht des Rechtsanwalts im Verfahren vor den Arbeitsgerichten

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.07.2005 - 1 U 8/05
    Denn die bei der Anwaltshaftung geltende Vermutung, dass der Mandant sich bei sachgerechter Belehrung beratungsgemäß verhalten hätte (vgl. BGH, NJW 1983, 1665, 1666; NJW 1992, 240, 241), findet auf Regressprozesse gegen Steuerberater entsprechende Anwendung.
  • BGH, 05.06.1985 - IVa ZR 55/83

    Rechtsberatung durch den steuerlichen Berater; Nachweis der geschäftsmäßigen

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.07.2005 - 1 U 8/05
    Rechtliche Fragen, die nicht zu dem beruflichen Wirkungskreis des Steuerberaters gehören - insbesondere auch die Beratung in Fragen gesellschaftsrechtlicher Gestaltung - hatte er zu unterlassen (vgl. BGH, NJW-RR 1992, 1110 ff.; NJW 1963, 2027; NJW 1986, 1050, 1051).
  • BGH, 30.11.1954 - I ZR 147/53

    Unzulässige Rechtsberatung

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.07.2005 - 1 U 8/05
    b) Für Vermögensschäden, die im Rahmen einer unerlaubten Rechtsberatung auf Grund eines Beratungsfehlers entstehen, haftet der Berater gemäß aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. Art. 1 § 1 RBerG, weil diese Vorschrift Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB ist (vgl. BGHZ 15, 315, 317; 48, 12, 16).
  • BGH, 26.09.1991 - IX ZR 242/90

    Kausalitätsnachweis bei Verletzung der Beratungs- und Aufklärungspflichten des

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.07.2005 - 1 U 8/05
    Denn die bei der Anwaltshaftung geltende Vermutung, dass der Mandant sich bei sachgerechter Belehrung beratungsgemäß verhalten hätte (vgl. BGH, NJW 1983, 1665, 1666; NJW 1992, 240, 241), findet auf Regressprozesse gegen Steuerberater entsprechende Anwendung.
  • BGH, 09.05.1967 - Ib ZR 59/65

    Klagebefugnis des Deutschen Anwaltsvereins

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.07.2005 - 1 U 8/05
    b) Für Vermögensschäden, die im Rahmen einer unerlaubten Rechtsberatung auf Grund eines Beratungsfehlers entstehen, haftet der Berater gemäß aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. Art. 1 § 1 RBerG, weil diese Vorschrift Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB ist (vgl. BGHZ 15, 315, 317; 48, 12, 16).
  • BGH, 07.11.1991 - IX ZR 288/90

    Vertragsverletzung - Steuerberater - Stiftung - Stiftungsgründung -

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.07.2005 - 1 U 8/05
    Denn die die Vermutung begründenden Erfahrungstatsachen sowie die Interessenlage sind die gleichen (vgl. BGH, WM 1992, 238, 240).
  • BGH, 27.05.1963 - II ZR 168/61
  • LG Freiburg, 24.09.2010 - 2 O 111/10

    Verstoß gegen § 5 StBerG macht einen Vertrag nach § 134 BGB nichtig; Nichtigkeit

    Wegen der Zinsen in Höhe von 820, 00 EUR ist ein Schadensersatzanspruch aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 5 StBerG (vgl. insoweit BGH. NJW-RR 2005, 1291; OLG Naumburg, DStRE 2006, 383, 384 für Art. 1 § 1 RBerG ) zu versagen.
  • LG Karlsruhe, 24.11.2006 - 3 O 55/06

    Ausschluss von Schadensersatz- und Rückforderungsansprüchen des Auftraggebers bei

    Allerdings ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass für Vermögensschäden, die im Rahmen einer unerlaubten Rechtsberatung durch einen Steuerberater aufgrund eines Beratungsfehlers entstehen, der Berater nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. Art. 1 § 1 RBerG haftet (OLGR Naumburg 2006, 162 ff.; OLGR Düsseldorf 2003, 399, 400; OLG Hamm, Rbeistand 1987, 102 ff.).
  • LG Oldenburg, 05.10.2005 - 5 O 3981/04
    Eine Haftung aus einer rechtsberatenden Tätigkeit kommt nur insoweit in Betracht, als die Rechtsberatung zu steuerlichen Nachteilen geführt hat oder die vorvertragliche Pflicht verletzt wurde, den Rat zu erteilen, einen Angehörigen der rechtsberatenden Berufe aufzusuchen ( BGH NJW 2000, 69 [BGH 30.09.1999 - IX ZR 139/98] ; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt , Urt. vom 12.07.2005 - 1 U 8/05 ; OLG Düsseldorf OLGR 2003, 399).
  • LG Karlsruhe, 24.11.2006 - 3 O 50/06
    Allerdings ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass für Vermögensschäden, die im Rahmen einer unerlaubten Rechtsberatung durch einen Steuerberater aufgrund eines Beratungsfehlers entstehen, der Berater nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. Art. 1 § 1 RBerG haftet (OLGR Naumburg 2006, 162 ff.; OLGR Düsseldorf 2003, 399, 400; OLG Hamm, Rbeistand 1987, 102 ff.).
  • LG Bremen, 05.06.2009 - 4 O 812/08

    Inanspruchnahme eines Steuerberaters wegen fehlerhafter Beratung; Tilgung von

    Mag der Steuerberater von einer Haftungsverantwortlichkeit zwar nicht schon deshalb befreit sein, weil der fehlerhafte Rat fachfremd ist, ist er vielmehr gehalten, sich eines fachfremden Rates zu enthalten oder den Mandanten insoweit an den Fachmann zu verweisen, insbesondere dann, wenn der Rat ansonsten eine unerlaubte Rechtsberatung darstellte, (vgl. OLG Naumburg DStRE 2006, 383 ff. [OLG Naumburg 12.07.2005 - 1 U 8/05] ), so gilt dies jedoch nicht, soweit es um Auskünfte in fachfremden Angelegenheiten geht, die in den Ermittlungs-, Aufklärungs- und Belehrungsbereich eines eingeschalteten bzw. einzuschaltenden Notars (vgl. LG Oldenburg, a.a.O. zur Frage, wenn begleitend ein Notar eingeschaltet ist) oder in das Fachgebiet eines begleitend eingeschalteten Rechtsanwalts (vgl. BGH NJW-RR 2005, 1511 ff. [BGH 21.07.2005 - IX ZR 6/02] über Belehrungspflichten des Steuerberaters in mandatsfremde Angelegenheiten, wenn der Mandant anderweitig beraten ist) fallen.
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 30.05.2005 - 12 W 61/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,6687
OLG Naumburg, 30.05.2005 - 12 W 61/05 (https://dejure.org/2005,6687)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 30.05.2005 - 12 W 61/05 (https://dejure.org/2005,6687)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 30. Mai 2005 - 12 W 61/05 (https://dejure.org/2005,6687)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Erstattung der Flugkosten eines Prozessbevollmächtigten; Ausgleich der Kosten für eine fiktive Bahnfahrt eines Prozessbevollmächtigten von außerhalb

  • Judicialis

    ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 91 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 104 Abs. 3 Satz 1; ; ZPO § 567 Abs. 1 Nr. 1; ; BRAGO § 28 Abs. 2 Nr. 1; ; BRAGO § 28 Abs. 3

  • rechtsportal.de

    Zur Erstattungsfähigkeit der Flugkosten eines Prozessbevollmächtigten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Naumburg 2006, 162
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 13.12.2007 - IX ZB 112/05

    Erstattung der Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts bei Geltendmachung von

    In Übereinstimmung mit dieser Regelung wird eine Erstattung von Flugkosten in der Rechtsprechung nur gebilligt, wenn es sich um eine Auslandsreise handelt (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1997, 768: Anreise der Partei aus Italien; OLG München OLGR 1996, 83: Reise des Bevollmächtigten nach Israel zwecks Teilnahme an einer Zeugenvernehmung) oder die Mehrkosten einer Flugreise nicht außer Verhältnis zu den Kosten der Benutzung der Bahn stehen (OLG Naumburg JurBüro 2006, 87; LAG Frankfurt LAG-Report 2001, 23 f Tz 14; LAG Kiel MDR 1994, 216 f).
  • OLG Saarbrücken, 09.01.2009 - 5 W 284/08

    Erstattungsfähigkeit von Flugreisekosten des auswärtigen Prozessbevollmächtigten

    Teilweise wird bei der Vergleichsrechnung auf die Kosten für eine Bahnfahrt (so BGH, Beschl. v. 13.12.2007 - IX ZB 112/05 - NJW-RR 2008, 654 ohne Differenzierung zwischen 1. und 2.Klasse) abgestellt, teilweise auf die Kosten für die Benutzung des eigenen Pkw (OLG Naumburg, JurBüro 2006, 87).
  • OLG Düsseldorf, 08.08.2006 - 10 W 49/06

    Erstattungsfähigkeit von Kosten eines Unterbevollmächtigten nach § 91 Abs. 1 ZPO

    Die Flugkosten in Höhe von EUR 250,- wären erstattungsfähig, da die hierdurch verursachten Mehrkosten zu den Kosten bei der Benutzung des eigenen PKW unter Berücksichtigung der Zeitersparnis in einem angemessenen Verhältnis stehen (vgl. OLG Naumburg OLGR 2006, 162).
  • OLG Zweibrücken, 06.05.2014 - 6 W 20/14

    Erstattungsfähigkeit von Flugkosten des Prozessbevollmächtigten zur Wahrnehmung

    Vielmehr sind die Kosten einer Flugreise nur dann in vollem Umfang erstattungsfähig, wenn die dadurch verursachten Mehrkosten nicht außer Verhältnis zu den Kosten einer Bahnfahrt 1. Klasse stehen (vgl. BGH NJW-RR 2008, 654 , [...] Rn. 13; OLG Brandenburg MDR 2014, 118; OLG Köln Rechtspfleger 2010, 549, [...] Rn. 10; OLG Naumburg JurBüro 2006, 87 ) und sich die geltend gemachten Kosten in einem angemessenen Verhältnis zu der Bedeutung des Rechtsstreits bewegen (vgl. BGH a. a. O.).
  • OLG Saarbrücken, 02.04.2009 - 5 W 58/09

    Flugkosten zur Wahrnehmung eines auswärtigen Gerichtstermins sind in Höhe eines

    Teilweise wird bei der Vergleichsrechnung auf die Kosten für eine Bahnfahrt (so BGH, Beschluss vom 13.12.2007, Az. IX ZB 112/05 - NJW-RR 2008, 654 ohne Differenzierung zwischen 1. und 2. Klasse) abgestellt, teilweise auf die Kosten für die Benutzung des eigenen Pkw (OLG Naumburg, JurBüro 2006, 87).
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